| Kategorie | Einzelheiten |
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| Mitgliedsorganisation(en): Royal Institute of Dutch Architects Bond van Nederlandse Architecten (BNA) Architects Registration Bureau Bureau Architectenregister BA Versicherungspflicht? Ja, für Mitglieder der BNA Legal Obligation to Insurance? Nein | |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen): Die neuen Regeln (DNR) 2011, Überarbeitung Juli 2013 Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um eine Versicherung abzuschließen? Berechnung der Versicherungsprämie: – Gebührensatz – Preis auf den Wert von Bauleistungen – Auf der Grundlage eines Festpreises | Vertragliche Haftung: – Verbindlichkeiten vor und/oder während der Arbeiten: Ja für technische Auslegungsfehler, aber der Vertrag bestimmt die Verbindlichkeiten – Das Ende der Bauphase als Ausgangspunkt für einen Zeitraum spezifischer Verbindlichkeiten? Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Haftung des Architekten und dem Ende des Baus. – Verbindlichkeiten nach der Arbeit Strukturgefährdend (zur Solidität oder Stabilität): Nein Ungeeignet für die Funktion: Keine versteckten Mängel: Nein, außer versteckten technischen Konstruktionsfehlern |
| Formen des Versicherungsvertrags: – Zeichnungsvertrag für alle Verbindlichkeiten in einem vordefinierten Zeitraum – Deckung für Architekten in einem bestimmten Projekt – Deckung für alle Fachleute in einem Projekt | Gesamtschuldnerische Haftung (in Solidum): Ja Reagiert der Versicherer auf eine geltend gemachte Forderung oder eine steigende Forderungsbasis? Ansprüche steigen. Ansprüche werden nur anerkannt, wenn sie innerhalb von 2 Jahren nach Auftreten geltend gemacht werden. |
| Versicherungen / Agenten: AON KVV | Dauer der Haftung: – Professioneller Kunde: 5 Jahre – Verbraucherkunde: 5 Jahre – Haftung während und nach dem Bau: 5 Jahre |